Verfassungspatriotismus

Verfassungspatriotismus ist ein staatsbürgerschaftliches Konzept, das sich als Alternative zu einem ethnisch begründeten Patriotismus sieht. Die Staatszugehörigkeit beruht diesem Konzept zufolge auf gemeinsamen politischen Werten wie Pluralismus, Demokratie und Meinungsfreiheit statt auf Abstammungs- oder Sprachgemeinschaften.

Der Begriff wurde in Deutschland 1970 von Dolf Sternberger[1] eingeführt und führte nach Sternbergers Rede zur 25-Jahr-Feier der Akademie für Politische Bildung (1982) zu größeren Kontroversen. Die Idee wurde 1986 von Jürgen Habermas aufgegriffen.[2] Verfassungspatriotismus kann es nur in einer Willensnation geben, das Konzept beeinflusste die Entwicklung der Europäischen Union.[3]

  1. Dolf Sternberger, Unvergleichlich lebensvoll, aber stets gefährdet: Ist unsere Verfassung nicht demokratisch genug? In: Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr. 22 vom 27. Januar 1970, S. 11. Den Gedanken hatte Sternberger schon 1947 formuliert: „Der Begriff des Vaterlandes erfüllt sich erst in seiner freien Verfassung - nicht bloß in seiner geschriebenen, sondern in der Verfassung, in der wir alle uns als Bürger dieses Landes befinden, an der wir täglich teilnehmen [und] in der wir leben.“ (Dolf Sternberger: Begriff des Vaterlands. In: Die Wandlung 2. Jg. (1947) 494-511, zit. 502)
  2. Habermas „Der einzige Patriotismus, der uns dem Westen nicht entfremdet, ist ein Verfassungspatriotismus.“ In: Jürgen Habermas, Eine Art Schadensabwicklung: Die apologetischen Tendenzen in der deutschen Zeitgeschichtsschreibung, Die Zeit Nr. 29, 11. Juli 1986. S. 40.
  3. Justine Lacroix: For a European Constitutional Patriotism. In: Political Studies. 50. Jahrgang, Nr. 5, Dezember 2002, S. 944–958, doi:10.1111/1467-9248.00402 (wiley.com). Vorlage:Cite journal: Der Parameter language wurde bei wahrscheinlich fremdsprachiger Quelle nicht angegeben.

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